Gesetzliche Rahmenbedingungen
zum Datenschutz
In all unseren Aktivitäten halten wir strikt die Vorgaben des Telekommunikationsgesetzes und des Bundesdatenschutzgesetzes ein. Dort ist der Datenschutz genau geregelt - zum Wohle des Kunden und der Gesellschaft.
Das Telekommunikationsgesetz untersagt uns, Daten ohne Einwilligung des Kunden zu verarbeiten oder an Dritte weiterzugeben, sofern dies nicht im Rahmen des Vertragsverhältnisses notwendig ist oder das Gesetz eine solche Verarbeitung oder Übermittlung an eine andere Stelle erlaubt. Genutzt werden dürfen die Daten insbesondere für die Erbringung der vertraglich vereinbarten Dienste und für die Abrechnung, sowie einige weitere, eng umgrenzte Zwecke. Außerdem verpflichtet uns das Gesetz dazu, unsere Kunden bei Vertragsabschluss darüber zu unterrichten, was mit ihren personenbezogenen Daten geschieht. Dabei werden die Teilnehmer auch auf die zulässigen Wahl- und Gestaltungsmöglichkeiten hingewiesen.
Zusätzlich sind die übergreifenden Grundsätze der Datensparsamkeit und Datenvermeidung zu beachten, die im Bundesdatenschutzgesetz niedergelegt sind. Das heißt konkret, dass Daten nur erfasst werden, wenn es notwendig ist und auch nur in dem geringsten möglichen Umfang. Diese Grundsätze werden von O2 bei der Gestaltung und Auswahl der Datenverarbeitungssysteme beachtet.
Neuerung 2008: Die Vorratsdatenspeicherung
Im März 2006 hat die EU-Kommission eine neue Richtlinie zur so genannten Vorratsdatenspeicherung verabschiedet. Das europäische Regelwerk hatte auch Auswirkungen auf das deutsche Telekommunikationsgesetz: Seit dem 1. Januar 2008 müssen Telekommunikationsunternehmen sechs Monate lang speichern, wer mit wem, wann und wo telefoniert. Dabei ist der Inhalt des Gesprächs allerdings kein Gegenstand der Speicherung. Erfasst werden lediglich die so genannten Verkehrsdaten, zum Beispiel das Datum und der Ort, an dem ein Anruf getätigt oder eine SMS versandt wird, die Uhrzeit zu Beginn und Ende eines Gesprächs sowie die Rufnummer des Anrufers und Empfängers.
Auf Anordnung von Staatsanwaltschaft und Gerichten muss O2 Zugriff auf diese Daten für bestimmte und sehr eng begrenzte Zwecke (z.B. zur Verfolgung von schweren Straftaten) ermöglichen. Spätestens ab dem 1. Januar 2009 müssen darüber hinaus auch Daten zum Internetzugang (IP-Adresse) sowie zur E-Mail-Kommunikation und Internet-Telefonie von O2 aufbewahrt werden. Kommunikationsinhalte oder die einzelnen aufgerufenen Internetseiten werden aber auch an dieser Stelle nicht zum Gegenstand der Erfassung.