Worten lassen wir Taten folgen: Unsere Selbstverpflichtungen und Leitlinien setzen wir im Arbeitsalltag um. Gemeinsam mit der O2 Jugendschutzbeauftragten haben wir ein wirksames Jugendschutz System entwickelt.

Verantwortliche für den Jugendschutz

Bereits im Jahr 2005 wurde bei O2 die Funktion der Jugendschutzbeauftragten geschaffen. Ihre Aufgabe ist es, O2 in Fragen des Jugendschutzes zu beraten und unsere Produkte aktiv an die jugendschutzrechtlichen Bestimmungen anzupassen. Zusätzlich steht sie unseren Kunden als Ansprechpartner für alle Jugendschutzthemen zur Verfügung.

Das O2 Jugendschutz System: Nein zu Sex & Crime!

Das O2 Jugendschutz System bietet Eltern die Möglichkeit, bedenkliche Inhalte für das Handy des Kindes zu sperren. Die erwachsenen Kunden können für das Handy ihres Kindes einfach die Altersbeschränkung für WAP-Inhalte - also spezielle mobile Inhalte auf O2 Portalen - aktivieren und schon bleibt dem Nachwuchs der Zugriff auf bestimmte Inhalte verwehrt.

Das O2 Jugendschutz System funktioniert ganz einfach:
O2 prüft regelmäßig alle Inhalte, die auf dem Active-Handy-Portal und auf der O2 Website zu finden sind und identifiziert nicht jugendfreie Inhalte. Diese werden danach klassifiziert, ob sie für Nutzer ab 16 bzw. ab 18 Jahren geeignet sind. Die Prüfung erfolgt nach den gemeinsam mit der FSM entwickelten Klassifizierungsleitlinien.

Das zweistufige Altersverifikationssystem von O2 bietet entsprechend folgenden Jugendschutzlevel:
Zugriff auf Inhalte ab 16 und 18 Jahren gesperrt
Zugriff auf Inhalte ab 16 freigeschaltet
Zugriff auf Inhalte ab 16 und 18 Jahren freigeschaltet

Die Sperre für bedenkliche Inhalte kann über die O2 Hotline oder auf O2 Online im Internet unter 'Mein Profil' eingerichtet werden. Dazu brauchen O2 Kunden lediglich die vierstellige persönliche Kundenkennzahl (PKK), die bei Vertragsschluss festgelegt worden ist. Diese sollte daher nicht mit dem Handy an die Kinder weitergegeben werden. '

Standardmäßig sind klassifizierte Inhalte ab 18 Jahren nur für Postpaid-Kunden freigegeben - also für Kunden, die einen festen Vertrag auf Rechnungsbasis mit O2 haben und deren Volljährigkeit seit dem Vertragsabschluss durch Vorlage des Personalausweises erwiesen ist. Dies trägt bereits zum Jugendschutz bei, da jugendliche Kunden vor allem Prepaid-Verträge abschließen. Für solche Verträge kann durch volljährige Kunden eine Jugendschutz-PIN beantragt werden, um die klassifizierten Inhalte freigeschaltet zu bekommen. Bei Prepaid-Verträgen wird dann »Ü16« angezeigt und »Ü18« ist gesperrt.

Die persönliche Kundenkennzahl (PKK) enthält die Information über die Volljährigkeit des Kunden. Sie kann auch verwendet werden, um diese bei der Nutzung nicht jugendfreier Angebote von Drittanbietern nachzuweisen. Aus diesem Grund weisen wir unsere Kunden stets darauf hin, dass die PKK nicht an Minderjährige weitergegeben werden darf - ebenso wenig wie die Jugendschutz-PIN.

Eine Sperrung von Inhalten ab 16 und 18 Jahren ist nur auf O2 Portalen wirksam. Eine Freischaltung von Inhalten ab 18 Jahren ist nur über das Mobiltelefon möglich, kann allerdings auch für andere Zugangswege genutzt werden, zum Beispiel für DSL, soweit der jeweilige Inhalteanbieter das O2 Jugendschutz System unterstützt.
Jugendschutz-Einstellungen:
Kontakt für die Aktivierung der Jugendschutz-Funktion:
Auf O2 Online können Sie ganz bequem per Mausklick die gewünschten Einstellungen vornehmen.
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Auch unsere Kundenbetreuung hilft Ihnen gerne weiter. Alle Kontaktdaten finden Sie hier!
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Bestätigung durch unabhängige Gutachter

Nach Einschätzung der unabhängigen FSM-Gutachterkommission (Freiwillige Selbstkontrolle der Multimedia-Diensteanbieter) ist das zweistufige Altersverifikationssystem von O2 eine »ausreichende Maßnahme«, um sicherzustellen, dass nur identifizierte und volljährige Personen Zugang zu geschlossenen Benutzergruppen erhalten und eine Weitergabe der Zugangsdaten durch solche Nutzer an Minderjährige wirksam verhindert wird. Damit ist O2 der erste deutsche Mobilfunknetzbetreiber, der eine von der FSM im Jahr 2007 begutachtete Altersverifikation für »Über-18 Inhalte« auch Drittanbietern zur Verfügung stellen darf.

FSM

Weitere Informationen zur Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Dienstanbieter finden Sie hier: > mehr...

Die Kosten im Griff

Mit zahlreichen Maßnahmen beugt O2 einer Verschuldung von Jugendlichen vor.
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O2 im Dialog!

Auf > www.diskutiere.de können Sie mit Experten, Kunden und allen Interessierten über aktuelle Themen diskutieren.

Noch Fragen?

Wenden Sie sich an unser Jugendschutz Team!
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Telefónica Europe

Informationen zum Jugendschutz bei Telefónica Europe finden Sie hier.
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