Das O
2 Jugendschutz System bietet Eltern die Möglichkeit, bedenkliche Inhalte für das Handy des Kindes zu sperren. Die erwachsenen Kunden können für das Handy ihres Kindes einfach die Altersbeschränkung für WAP-Inhalte - also spezielle mobile Inhalte auf O
2 Portalen - aktivieren und schon bleibt dem Nachwuchs der Zugriff auf bestimmte Inhalte verwehrt.
Das O2 Jugendschutz System funktioniert ganz einfach: O
2 prüft regelmäßig alle Inhalte, die auf dem Active-Handy-Portal und auf der O
2 Website zu finden sind und identifiziert nicht jugendfreie Inhalte. Diese werden danach klassifiziert, ob sie für Nutzer ab 16 bzw. ab 18 Jahren geeignet sind. Die Prüfung erfolgt nach den gemeinsam mit der FSM entwickelten Klassifizierungsleitlinien.
Das zweistufige Altersverifikationssystem von O2 bietet entsprechend folgenden Jugendschutzlevel: Zugriff auf Inhalte ab 16 und 18 Jahren gesperrt |
Zugriff auf Inhalte ab 16 freigeschaltet |
Zugriff auf Inhalte ab 16 und 18 Jahren freigeschaltet |
Die Sperre für bedenkliche Inhalte kann über die O
2 Hotline oder auf O
2 Online im Internet unter 'Mein Profil' eingerichtet werden. Dazu brauchen O
2 Kunden lediglich die vierstellige persönliche Kundenkennzahl (PKK), die bei Vertragsschluss festgelegt worden ist. Diese sollte daher nicht mit dem Handy an die Kinder weitergegeben werden. '
Standardmäßig sind klassifizierte Inhalte ab 18 Jahren nur für Postpaid-Kunden freigegeben - also für Kunden, die einen festen Vertrag auf Rechnungsbasis mit O
2 haben und deren Volljährigkeit seit dem Vertragsabschluss durch Vorlage des Personalausweises erwiesen ist. Dies trägt bereits zum Jugendschutz bei, da jugendliche Kunden vor allem Prepaid-Verträge abschließen. Für solche Verträge kann durch volljährige Kunden eine Jugendschutz-PIN beantragt werden, um die klassifizierten Inhalte freigeschaltet zu bekommen. Bei Prepaid-Verträgen wird dann »Ü16« angezeigt und »Ü18« ist gesperrt.
Die persönliche Kundenkennzahl (PKK) enthält die Information über die Volljährigkeit des Kunden. Sie kann auch verwendet werden, um diese bei der Nutzung nicht jugendfreier Angebote von Drittanbietern nachzuweisen. Aus diesem Grund weisen wir unsere Kunden stets darauf hin, dass die PKK nicht an Minderjährige weitergegeben werden darf - ebenso wenig wie die Jugendschutz-PIN.
Eine Sperrung von Inhalten ab 16 und 18 Jahren ist nur auf O
2 Portalen wirksam. Eine Freischaltung von Inhalten ab 18 Jahren ist nur über das Mobiltelefon möglich, kann allerdings auch für andere Zugangswege genutzt werden, zum Beispiel für DSL, soweit der jeweilige Inhalteanbieter das O
2 Jugendschutz System unterstützt.